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Sollten Sie nicht darauf verzichten wollen,
Ihren Vierbeiner mitzunehmen, dann gilt seit Oktober 2004 die EU-Verordnung
998/2003/EG.
Hunde, Katzen und Frettchen benötigen ab diesem Datum für
die Einreise den für die gesamte Europäische Union gültigen EU-Pass
(Heimtierausweis) für
Haustiere mit einer gültigen Tollwutimpfung (Impfung mindestens 30 Tage
alt, nicht länger als 12 Monate zurückliegend). Den Ausweis bekommen Sie
bei jedem Tierarzt.
Weitere Untersuchungen sind
nicht vorgeschrieben. Außerdem müssen die Tiere entweder durch
Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein.
Kampfhundrassen unterliegen speziellen Beschränkungen. Nähere
Informationen, auch zu anderen Tieren, erhalten Sie bei den zuständigen
spanischen Vertretungen in Deutschland.
Ihr Hund oder Ihre Katze müssen in einem
vorschriftsmäßigen Behälter transportiert werden, wobei der Mitflug
vorher bei der Fluggesellschaft avisiert werden muss. |